Visa-Anforderungen für Japan: Benötige ich ein Visum für die Einreise in Japan ?

Japan visa

Für die Einreise nach Japan benötigen Sie einen Reisepass und ein Visum (es sei denn, Sie kommen aus einem der visafreien Länder). Es gibt eine Reihe verschiedener Visa-Arten für Japan, die von der japanischen Regierung für verschiedene Zwecke und Zeiträume genehmigt werden.

Es gibt 68 Länder, deren Bürger visafrei für touristische oder geschäftliche Zwecke einreisen dürfen. Staatsbürger anderer Länder müssen sich derzeit an eine japanische Botschaft oder ein japanisches Konsulat wenden, um ein Visum zu beantragen. Japan plant, im Jahr 2020 ein eVisa einzuführen, das den Antragsprozess für den Erwerb des Japan Visums vereinfacht.

Visa-Arten Japan

Im Moment gibt es zahlreiche verschiedene Visa-Arten und es sind weitere Arten geplant, darunter das eVisa.

Visa werden direkt bei den japanischen Botschaften und Konsulaten eingeholt, wobei das Antragsverfahren für das eVisa vollständig online abgewickelt wird.

Japanische Visa können in 3 Hauptkategorien eingeteilt werden:

  • Arbeitsvisum
  • Nicht-Arbeitsvisum
  • Familienbezogene Visa

Arbeitsvisum

Arbeitsvisa gelten als Langzeitaufenthaltsvisa und decken die Art von Arbeiten ab, die hochrangige Fachkenntnisse oder Fähigkeiten erfordern. Sie beinhalten keine einfachen Arbeitsaufgaben. Kellner, Bauarbeiter, Verkäufer usw. können kein Arbeitsvisum erhalten. Typische Arbeitsvisa:

  • Ingenieur, Spezialist für Geisteswissenschaften, International Services Engineer. Ingenieure und Geisteswissenschaftler müssen über einen Hochschulabschluss in den entsprechenden Fachgebieten oder 10-jährige Berufserfahrung verfügen. Internationale Dienstleistungsingenieure müssen über 3 Jahre Berufserfahrung in ihrem Bereich verfügen.
  • Unternehmensinterne Transfers. Dieser Status gilt für Expats ausländischer Unternehmen oder der Tochtergesellschaften japanischer Unternehmen im Ausland, die mehr als ein Jahr in ihrem Heimatbüro gearbeitet haben.
  • Qualifizierte Arbeitskräfte. In diesen Status fallen Berufe, wie ausländische Köche-, Architektur- oder Bauingenieure mit Schwerpunkt auf ausländischer Architektur, Tiertrainer, Sporttrainer, Sommeliers, Edelsteinverarbeiter. Es ist zwingend erforderlich, über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich zu verfügen.
  • Geschäftsführer. Diejenigen, die ein Unternehmen gründen oder in ein Unternehmen in Japan investieren werden. Gilt auch für diejenigen, die Geschäfte im Auftrag von Anlegern betreiben.
  • Hochqualifizierte Fachkräfte. Dieses Visum soll Arbeitnehmer anziehen, die wahrscheinlich zur japanischen Wirtschaft beitragen werden.

Personen mit einem bestimmten Status, Wissen oder Fähigkeiten können die folgenden Arbeitsvisa erhalten:

  • Diplomaten oder Beamte, Mitarbeiter der Botschaften und Konsulate, diplomatische Missionare, Regierungspersonal und deren Familien.
  • Forscher und Lehrer an Universitäten oder gleichwertigen Bildungseinrichtungen.
  • Fremdsprachenlehrer oder andere Ausbilder an Grundschulen, Gymnasien, etc. Diejenigen, die an privaten Sprachschulen arbeiten möchten, müssen das Visum des Specialist in Humanities / International Services beantragen.
  • Personen, deren künstlerische Aktivitäten genügend Einkommen bieten, um ihr Leben in Japan zu sichern.
  • Religiöse Aktivitäten: Missionare, die von ausländischen religiösen Organisationen nach Japan geschickt wurden.
  • Journalisten, die Verträge mit ausländischen Medienunternehmen abgeschlossen haben. Dazu gehören auch freiberufliche Journalisten.
  • Rechts- und Buchhaltungsdienstleister.
  • Medizinische Fachkräfte. Fachärzte mit japanischen Qualifikationen.
  • Personen, die im Rahmen eines Vertrages mit öffentlichen oder privaten Organisationen in Japan arbeiten.
  • Solche, die im Showbusiness und im Berufsport arbeiten.

Nicht-Arbeitsvisum

Jeder, der ein Nicht-Arbeitsvisum besitzt, darf arbeiten, solange die Einwanderungsbehörde ihm die Erlaubnis dazu erteilt. Diese Art von Visa gilt als Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt und es gelten einige Einschränkungen. Personen, die unter einem Nicht-Arbeitsvisum Visum arbeiten, dürfen die Anzahl der genehmigten Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Wer für ein Nicht-Arbeitsvisum in Frage kommt:

Der Visumsantrag wird über die Schule eingereicht.

Die Schulung dient dem Erwerb von Technologien, Fähigkeiten oder Wissen. Dieser Status wird nur gewährt, wenn der Kandidat nach seiner Rückkehr in sein Heimatland in einer Stelle arbeitet, die diese Technologie, Fähigkeiten oder Kenntnisse erfordert.

Technische Praktikanten. Das betrifft Praktika nach der Ausbildung mit Praktikumsvisum.

Ehepartner oder Kinder von Personen, die sich mit dem Arbeitsvisum und dem Nicht-Arbeitsvisum in Japan aufhalten (außer für temporäre Besucher und Praktikanten).

Kulturelle Aktivitäten. Kulturelle oder künstlerische Aktivitäten ohne Einkommen.

Studenten oder Forscher japanischer kultureller oder künstlerischer Aktivitäten.

Universitätsstudenten, die an einem unentgeltlichen Praktikum teilnehmen.

Temporäre Besucher (auch bekannt als Touristenvisum). Zu diesem Status gehören Urlauber, Sportler, Familienbesucher, Teilnehmer an Seminaren und Konferenzen, Geschäftstreffen, Marktforschung und solche, die nach Japan reisen, um an PR-Aktivitäten teilzunehmen.

Es gibt auch eine weitere Variante von Nicht-Arbeitsvisa, die von Fall zu Fall für bestimmte Aktivitäten erteilt wird. Studenten, die ein Praktikum machen, Arbeitsurlaub machen oder Haushälter von Diplomaten sind nur einige der Personen, die dieses Visum beantragen können.

Familienbezogene Visa

Familienbezogene Visa gelten als Kurzzeitvisa und haben keine Einschränkungen, wenn es um die Beschäftigung geht, so dass Sie mehr als eine Tätigkeit ausüben oder den Arbeitsplatz wechseln können. Personen, die diese Visa beantragen können, sind:

  • Ehepartner und Kinder von japanischen Staatsangehörigen
  • Langzeitbewohner
  • Daueraufenthaltsberechtigte
  • Ehepartner und Kinder von dauerhaft ansässigen Personen

Japan Touristenvisum

Grundsätzlich muss jeder Tourist, der Japan besuchen möchte, muss vor der Einreise ein Touristenvisum beantragen. Allerdings schließt Japan mehrere Nationalitäten davon aus, diese Anforderung erfüllen zu müssen. Zum Beispiel brauchen Bürger aus den meisten europäischen Ländern, den Vereinigten Staaten, Australien und Argentinien kein Japan Touristenvisum, da sie zu den visafreien Ländern gelten. Staatsangehörige aus jeder dieser Regionen können sich maximal 90 Tage lang visafrei für Tourismuszwecke in Japan aufhalten und erhalten den Status eines temporären Besuchers.

Das Japan Touristenvisum ist ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zum Zwecke von Besichtigungen, den Besuch Freunden oder die Teilnahme an Konferenzen oder Kursen. Laut der Einreiseverordnung können Touristen bis zu 30 Tage in Japan bleiben, aber dieses Touristenvisum ist für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen gültig. Touristen können auch ein Doppelvisum für 2 Kurzreisen innerhalb von 6 Monaten beantragen. Es ist wichtig zu beachten, dass das japanische Touristenvisum es Reisenden nicht erlaubt, während ihres Aufenthalts im Land eine bezahlte Arbeit aufzunehmen.

Sonstige Kurzzeit-Visa

  • Business-Visum: Es gibt ein temporäres Business-Visum für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, das ein einfaches oder doppeltes Einreisevisum beinhalten kann (wenn beide Reisen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten stattfinden). Zu den Geschäftszwecken gehören Konferenzen, Meetings, Vertragsabschlüsse und Marktstudien.
  • Transitvisum: Bestimmte Staatsangehörige benötigen ein Transitvisum für die Durchreise in Japan. Die meisten Reisenden brauchen kein Transitvisum, solange sie sich in der zugewiesenen Zone aufhalten und den Flughafen nicht verlassen.

Staatsangehörige welcher Länder benötigen ein Touristenvisum?

Alle Nationalitäten, die nicht von der Visumspflicht befreit sind, benötigen ein Visum, um nach Japan einzureisen. Bürger bestimmter Länder können mit dem Status eines Vorübergehenden Besuchers für einen begrenzten Zeitraum (15 bis 90 aufeinander folgende Tage) zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken einreisen.

Besucher erhalten einen Stempel in ihrem Reisepass, der für den Japan Rail Pass erforderlich ist. Die Regeln sind sehr streng und es ist nicht möglich, den Pass ohne Stempel zu erhalten (Touristen mit einer anderen Art von Visa sind nicht berechtigt, den Pass zu erhalten).

Die folgenden Nationalitäten haben Anspruch auf den Status eines vorübergehenden Besuchers (alle anderen benötigen ein Visum für die Einreise):

JAPAN VISA-EXEMPT COUNTRIES & REGIONS
EUROPE
Andorra FYR Macedonia Lithuania Serbia
Austria France Luxembourg Slovakia
Belgium Germany Malta Slovenia
Bulgaria Greece Monaco Spain
Croatia Hungary Netherlands Sweden
Cyprus Iceland Norway Switzerland
Czech Republic Ireland Poland United Kingdom
Denmark Italy Portugal
Estonia Latvia Romania
Finland Liechtenstein San Marino
NORTH AMERICA
Canada United States
LATIN AMERICA AND THE CARIBBEAN
Argentina Chile El Salvador Mexico
Bahamas Costa Rica Guatemala Surinam
Barbados Dominican Republic Honduras Uruguay
ASIA
Brunei (15 days) Republic of Korea Thailand (15 days) Macao
Indonesia Singapore Hong Kong Taiwan
Malaysia Qatar
OCEANIA
Australia New Zealand
MIDDLE EAST
Israel United Arab Emirates (30 days) Turkey
AFRICA
Lesotho Tunisia Mauritius

Staatsangehörige der oben genannten Länder können für Tourismuszwecke, zum Besuch von Verwandten und Geschäftszwecke einreisen. Besucher, die unter dem Status Temporärer Besucher einreisen, können jedoch nicht für Arbeiten bezahlt werden. In diesen Fällen ist es notwendig, ein Arbeitsvisum zu beantragen.
Bürger der folgenden Länder benötigen für die Einreise nach Japan ein Touristenvisum:

  • China
  • Russland
  • Philippinen
  • Vietnam
  • GUS-Länder und Georgien

Japan Touristenvisum Voraussetzungen

Um ein Touristenvisum für Japan erfolgreich beantragen zu können, müssen Antragsteller, die keine Staatsangehörigen der oben genannten Länder sind, die folgenden Visumanforderungen erfüllen:

  • Ein gültiger Reisepass mit mindestens 6 verbleibenden Monaten und 2 leeren Seiten.
  • Ein ausgefülltes Visumantragsformular.
  • Ein aktuelles farbiges Passfoto und eine beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde.
  • Wenn verheiratet, reichen Sie eine Heiratsurkunde ein (falls innerhalb des letzten Jahres ausgestellt).
  • Sie müssen die Absicht haben, Japan am Ende Ihres autorisierten Aufenthalts zu verlassen.
  • Nachweis der finanziellen Fähigkeit, sich während Ihres Aufenthaltes in Japan finanziell selbst zu unterstützen .
  • Lassen Sie sich von Ihrer Bank ein Zertifikat über Ihre finanzielle Situation für die letzten 6 Monate ausstellen.
  • Eine Steuererklärung des Antragstellers.
  • Bei einem Antrag ohne Sponsor muss eine Kopie Ihrer Arbeitsbescheinigung eingereicht werden.
  • Bereitstellung eines Zeitplans und Reiseplänen für die Reise.

Touristen aus visafreien Ländern müssen lediglich einen gültigen Reisepass für die vorgesehene Aufenthaltsdauer vorweisen, um ihr Japan eVisa zu erhalten.

Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, was Sie benötigen, um das Japanische Touristenvisum zu erhalten, werfen Sie einen Blick auf unsere Häufig gestellten Fragen zu den Japanischen Einreisebestimmungen.

Japan Touristenvisum Gültigkeit

Einfache Einreisevisa sind nach Ausstellung 3 Monate lang gültig und ermöglichen in der Regel einen Aufenthalt im Land von bis zu 15 Tagen. Es ist nicht möglich, diese Gültigkeit zu verlängern.

Doppelvisa haben eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Ausstellungsdatum.

Mehrfachvisa sind in der Regel für einen Zeitraum von 1 bis 5 Jahren gültig, abhängig von der Nationalität des Besuchers, dem Zweck des Besuchs und der Art des Reisepasses, den er besitzt. Mehrfachvisa ermöglichen es Ihnen, Japan innerhalb dieses Zeitraums von 1 bis 5 Jahren ab Ausstellungsdatum mehrmals zu besuchen, aber jeder Aufenthalt darf die 15- oder 30-tägige Frist nicht überschreiten.

Japan Touristenvisum Gebühren

Bevor Sie Ihr Japan-Touristenvisum erhalten, müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Die Gebühren variieren je nachdem, ob Sie ein einfaches Einreisevisum, ein Doppel- oder ein Mehrfachvisum beantragen, sowie je nach Nationalität des Touristen.

Es ist ratsam, sich vor der Einreichung Ihres Antrags mit Ihrer japanischen Botschaft oder Konsulat in Verbindung zu setzen, da sich die Gebühren jederzeit ändern können. Bitte beachten Sie auch, dass die Gebühren in der Landeswährung, in der sich die Botschaft oder das Konsulat befindet, erhoben werden und zum Zeitpunkt der Antragstellung zu zahlen sind. Sobald Sie die Gebühr bezahlt haben, erhalten Sie einen Zahlungsnachweis.

Japan Touristen eVisa

Japan tourist visa

Das neue Japan Tourist eVisa wird ab April 2020 für Staatsangehörige berechtigter Nationalitäten verfügbar sein – genau rechtzeitig zu den Olypmischen Spielen 2010 in Tokio. Das elektronische Visum ist Teil des umfassenderen Plans der Regierung, bis 2030 jährlich 60 Millionen ausländische Besucher anzuziehen.

Das Online-Antragsformular ist unkompliziert und bedeutet, dass Touristen nicht zu einer Botschaft oder einem Konsulat gehen müssen, um den Antrag auszufüllen. Es wurde entwickelt, um den Visumantrag zu vereinfachen.

Nach der Einreichung und Genehmigung seines Antrags erhält der Antragsteller das eVisa per E-Mail. Reisende können das eVisa an der Grenze vorlegen, um Zugang zu erhalten.

Die eVisas gelten für die einmalige Einreise und Sie werden aufgefordert, eine Zahlung per Kredit- oder Debitkarte vorzunehmen, um den Antrag zu stellen. In den Monaten vor der Einführung des Visums werden weitere Informationen hierzu veröffentlicht.

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